Förderprojekt „Demokratie und Toleranz“ wird erweitert
Die Fördermöglichkeiten der Richtlinie „Demokratie und Toleranz“ wurden deutlich erweitert. So können nun aus der Richtlinie u.a. auch Fortbildungsveranstaltungen mit dem Themenschwerpunkt Rechtsextremismus Prävention gefördert werden. Aufgrund der ähnlichen Aufgabenbereiche möchte ich Sie daher über die wesentlichen Neuerungen in Kenntnis setzen.
Nach der Richtlinie Demokratie und Toleranz werden Projekte gefördert, die gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Extremismus wirken und/oder für Demokratie und Toleranz werben. Hierdurch sollen die Akzeptanz und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrations-hintergrund in Schule, Gesellschaft und Arbeitsleben unterstützt und gefördert werden.
Ein wesentliches Anliegen der Richtlinie war es bisher, die Mehrheitsgesellschaft zu erreichen, um dort gegen integrations- und teilhabefeindliche Tendenzen, fremdenfeindliche und rechtsextreme Einstellungen zu wirken und so für die Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu werben. Hierbei sollten insbesondere Jugendliche angesprochen werden.
Mit dem geplanten Landesprogramm gegen Rechtsextremismus lässt das Land Niedersachsen der Rechtsextremismus Prävention einen besonderen Stellenwert zukommen und legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Stärkung der Zivilgesellschaft. Nach der Richtlinie „Demokratie und Toleranz“ können daher ab sofort auch Projekte gefördert werden, die folgende Ziele verfolgen:
Fortbildungen für Fachkräfte (Kompetenzen stärken, Fähigkeiten vermitteln)
Fachkräfte in Schule, Jugendhilfe, Kindertagesstätten, Politik/Verwaltung, Hochschulen und Erwachsenenbildung sollen in die Lage versetzt werden, rechtsextremistische Erscheinungen geschlechterdifferenziert zu erkennen und professionell darauf zu reagieren.
Dabei sollen die sich stetig wandelnden rechtsextremistischen Ideologien, Erscheinungsformen, Programmatiken und Propagandastrategien erkannt und bewertet werden können.
Ziel der Stärkung von insbesondere pädagogischen Fachkräften ist, dass diese möglichst vorurteilsbewusst, interkulturell und Rassismus kritisch sowie demokratisch und partizipativ agieren können. Außerdem sollen die Fachkräfte menschenfeindliche und diskriminierende Einstellungen und Verhaltensweisen in den Bereichen Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Rassismus, Homophobie und Islamfeindlichkeit erkennen, um so auf bestehende Probleme (z. B. Diskriminierung) geschlechterspezifisch frühzeitig und angemessen reagieren zu können.
Fortbildungen für zivilgesellschaftliche Akteure (Zivilgesellschaft einbinden)
Ein zentrales Anliegen ist es, nicht-staatliche Institutionen (z. B. Vereine und (Jugend-) Verbände, Religionsgemeinschaften, freie Träger der Erwachsenenbildung etc.) darin zu stärken, ein demokratisches Verhalten vorzuleben, für Demokratie und Menschenrechte einzutreten sowie ausgrenzendem Verhalten entgegenzutreten.
Um dies zu erreichen, sollen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in den nicht-staatlichen Organisationen durch Qualifikationen in die Lage versetzt werden, aktuelle Formen des Rechtsextremismus und diskriminierende Verhaltensweisen frühzeitig zu erkennen und daraus entstehende Konflikte lösen zu können.
Projekte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (Demokratische Werte vermitteln, Urteilsfähigkeit stärken)
Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen für die Gefahren des Rechtsextremismus sensibilisiert und ermuntert werden, für Menschenrechte und Vielfalt einzutreten.
Neben der altersgerechten Vermittlung grundlegenden Wissens über die Elemente der freiheitlich demokratischen Grundordnung sollen vor allem Kinder und Jugendliche dazu angeregt werden, Verantwortung für Einzelne und die Gemeinschaft zu übernehmen und dazu angeleitet werden, Konflikte friedfertig und im Rahmen eines respektvollen Miteinanders auszutragen.
Zudem soll erreicht werden, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene ideologische Merkmale des Rechtsextremismus, ihre Erscheinungsformen, Symboliken und Codes sowie die handelnden Akteure erkennen und einschätzen können. Dabei müssen aber auch die Gefahren durch menschenfeindliche bzw. diskriminierende Denk- und Verhaltensweisen deutlich aufgezeigt werden.
Gefördert werden Honorarausgaben mit einem Stundensatz von 30 € und einem Umfang bis zu 100 Stunden sowie Sachausgaben bis zur Höhe von 5000 € pro Maßnahme.
Weitere Informationen zur Richtlinie sowie Antragsformulare:
Projekte, die in diesem Jahr beginnen und bewilligt wurden, müssen bis Ende 2017 abgeschlossen sein.