JuLeiCa

Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber/-innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

 

Wie kommst du an die JuLeiCa?

Du mußt:
… mindestens 16 Jahre alt sein (in begründeten Ausnahmefällen ab 15 Jahre).
… an einer qualitativen pädagogischen Schulung (Gruppenleiterkurs) teilnehmen.
… einen Erste-Hilfe-Lehrgang absolviert haben
… aktiv in der Jugendarbeit tätig sein.

Die Juleica kann über die Internetseite www.juleica-antrag.de online beantragt werden. Eine Schritt-für Schritt-Anleitung  findest du hier. Die Karte ist in der Regel drei Jahre gültig.

 

Was bringt mir die Juleica außerdem?

Jugendleiter/-innen können auf Antrag Sonderurlaub und Vergünstigungen erhalten. Je nach Bundesland und Region sehen diese Vergünstigungen unterschiedlich aus. Für das Emsland werden gerade die Vergünstigungen in Geschäften und Einrichtungen aktualisiert und danach hier angezeigt oder verlinkt.

Einige Jugendverbände engagieren sich bereits für das Ansehen und den Wert der Juleica. Ihr könnt auch selber mit eurer Jugendgruppe aktiv werden und Unternehmen oder Einrichtungen von den Vorzügen der Juleica überzeugen und somit Vergünstigungen aushandeln. Sagt uns Bescheid, wenn ihr im Emsland Vergünstigungen erhaltet.


Eine Übersicht über die Zuschüsse des Landkreises Emsland für Aus- und Fortbildungen findet ihr hier: Anträge und Zuschüsse

 

Eure Ansprechpartner beim Landkreis Emsland für Fragen zur JuLeiCa:

Günter Kötting
Kreishaus Meppen
Raum 432
Tel.: (0 59 31) 44 – 2432
E-Mail: guenter.koetting@emsland.de